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121.214 JUKOCOMJU CH-SO

§ 13 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

Verhandlungsordnung
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§ 13 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Der Präsident der JUKO erstellt unter Absprache mit den Parlamentsdiensten einen Sitzungsplan für mindestens ein halbes Jahr.

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