121.214
JUKOCOMJU
CH-SO
§ 13 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn
Verhandlungsordnung
§ 13 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn
1. Der Präsident der JUKO erstellt unter Absprache mit den Parlamentsdiensten einen Sitzungsplan für mindestens ein halbes Jahr.