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121.214 JUKOCOMJU CH-SO

§ 12 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

Verhandlungsordnung
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§ 12 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Die JUKO konstituiert sich selbst (vgl. GR § 21 Abs. 2).

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