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121.214 JUKOCOMJU CH-SO

§ 10 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

Informationsrechte (vgl. KRG § 29 ff.)
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§ 10 Pflichtenheft für die Justizkommission (JUKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Für die Entbindung vom Amtsgeheimnis gilt KRG § 32. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten kann die JUKO an einem Akteneinsichtsbegehren festhalten (vgl. KRG § 32 Abs. 4).

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