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121.213 FIKO CH-SO

§ 8 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

Aufgaben als Sachkommission
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§ 8 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Bei Wahlgeschäften beurteilt die FIKO die Kandidaten und unterbreitet dem Rat Wahlvorschläge.

2. Erachtet die FIKO das Ergebnis einer Ausschreibung als ungenügend, kann sie die Stelle erneut ausschreiben lassen oder dem Rat die Besetzung auf dem Berufungsweg beantragen (vgl. GR § 65 Abs. 2 und 3).

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