121.213
FIKO
CH-SO
§ 5 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn
Aufgaben als Aufsichtskommission
§ 5 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn
1. Die FIKO hat - mit Ausnahme der in der FHV festgelegten keine Weisungskompetenzen (vgl. § 19).
2. Die FIKO kann dem Rat über ihre Feststellungen jederzeit Bericht erstatten und Antrag stellen (vgl. KRG § 47 Abs. 1).
3. Die FIKO kann parlamentarische Vorstösse einreichen (vgl. GR § 79 Abs. 1), in ihren Berichten Empfehlungen abgeben und mit Nachkontrollen prüfen, ob diese Empfehlungen verwirklicht worden sind (vgl. KRG § 50 Abs. 2 und 3).