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121.213 FIKO CH-SO

§ 5 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

Aufgaben als Aufsichtskommission
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§ 5 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Die FIKO hat - mit Ausnahme der in der FHV festgelegten keine Weisungskompetenzen (vgl. § 19).

2. Die FIKO kann dem Rat über ihre Feststellungen jederzeit Bericht erstatten und Antrag stellen (vgl. KRG § 47 Abs. 1).

3. Die FIKO kann parlamentarische Vorstösse einreichen (vgl. GR § 79 Abs. 1), in ihren Berichten Empfehlungen abgeben und mit Nachkontrollen prüfen, ob diese Empfehlungen verwirklicht worden sind (vgl. KRG § 50 Abs. 2 und 3).

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