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121.213 FIKO CH-SO

§ 4 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

Aufgaben als Aufsichtskommission
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§ 4 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Die Aufsicht der FIKO richtet sich nach folgenden Kriterien (vgl. Art. 130 der Kantonsverfassung und FHV §§ 2 ff.)

a) Rechtmässigkeit (Verfassungs- und Gesetzmässigkeit);

b) Notwendigkeit, Zweckmässigkeit, Dringlichkeit und Sparsamkeit;

c) Übereinstimmung mit der Finanzplanung und mit der konjunkturellen Lage;

d) Wirtschaftlichkeit;

e) Gleichgewicht des Staatshaushaltes.

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