121.213
FIKO
CH-SO
§ 30 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn
Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
§ 30 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn
1. Pressemitteilungen sind den Medien über das Ratssekretariat zuzustellen.
2. Das Ratssekretariat kann die Mitteilungen mehrerer Kommissionen zusammenfassen.