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121.213 FIKO CH-SO

§ 29 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
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§ 29 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Die FIKO orientiert die Öffentlichkeit periodisch über ihre Tätigkeit (vgl. KRG § 18).

2. Für die Erstellung von Pressemitteilungen und die Organisation von Pressekonferenzen ist der Kommissionspräsident verantwortlich.

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