121.213
FIKO
CH-SO
§ 29 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn
Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
§ 29 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn
1. Die FIKO orientiert die Öffentlichkeit periodisch über ihre Tätigkeit (vgl. KRG § 18).
2. Für die Erstellung von Pressemitteilungen und die Organisation von Pressekonferenzen ist der Kommissionspräsident verantwortlich.