121.213
FIKO
CH-SO
§ 27 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn
Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
§ 27 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn
1. Der Kommissionspräsident oder der von der Kommission bestimmte Kommissionssprecher kann die schriftlichen Berichte in der Ratsdebatte wenn nötig mündlich ergänzen.