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121.213 FIKO CH-SO

§ 27 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
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§ 27 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Der Kommissionspräsident oder der von der Kommission bestimmte Kommissionssprecher kann die schriftlichen Berichte in der Ratsdebatte wenn nötig mündlich ergänzen.

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