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121.213 FIKO CH-SO

§ 22 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

Verhandlungsordnung
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§ 22 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Die FIKO kann Ausschüsse bilden (vgl. GR § 23 Abs. 3). Diese haben dieselben Informationsrechte wie die Gesamtkommission.

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