121.213
FIKO
CH-SO
§ 20 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn
Verhandlungsordnung
§ 20 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn
1. Stellt die FIKO Mängel fest oder will sie Empfehlungen abgeben, bietet sie dem zuständigen Departementsvorsteher vor Abschluss der Beratungen Gelegenheit zur Stellungnahme (vgl. KRG § 50 Abs. 2).