121.213
FIKO
CH-SO
§ 2 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn
Aufgaben als Aufsichtskommission
§ 2 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn
1. Die Finanzaufsicht der FIKO erstreckt sich auf (vgl. KRG § 47, Anhang zum GR und FHV § 47)
a) Departemente und Amtsstellen der kantonalen Verwaltung und der Gerichte;
b) selbständige und unselbständige Anstalten, soweit keine gesetzlichen Spezialbestimmungen entgegenstehen ;
c) vom Staat subventionierte Betriebe und Organisationen nach speziellen gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften.