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121.213 FIKO CH-SO

§ 2 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

Aufgaben als Aufsichtskommission
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§ 2 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Die Finanzaufsicht der FIKO erstreckt sich auf (vgl. KRG § 47, Anhang zum GR und FHV § 47)

a) Departemente und Amtsstellen der kantonalen Verwaltung und der Gerichte;

b) selbständige und unselbständige Anstalten, soweit keine gesetzlichen Spezialbestimmungen entgegenstehen ;

c) vom Staat subventionierte Betriebe und Organisationen nach speziellen gesetzlichen oder vertraglichen Vorschriften.

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