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121.213 FIKO CH-SO

§ 19 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

Verhandlungsordnung
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§ 19 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Die FIKO kann die Finanzkontrolle mit besonderen Prüfungen beauftragen. Der Regierungsrat ist über das Ergebnis der Prüfungen zu orientieren (vgl. FHV §§ 35 Abs. 3 und 45 Abs. 3).

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