121.213
FIKO
CH-SO
§ 17 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn
Verhandlungsordnung
§ 17 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn
1. Erster Ansprechpartner der FIKO ist der Regierungsrat.
2. Will die Kommission ohne den zuständigen Departementsvorsteher tagen, teilt sie ihm dies rechtzeitig mit.