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121.213 FIKO CH-SO

§ 17 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

Verhandlungsordnung
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§ 17 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Erster Ansprechpartner der FIKO ist der Regierungsrat.

2. Will die Kommission ohne den zuständigen Departementsvorsteher tagen, teilt sie ihm dies rechtzeitig mit.

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