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121.213 FIKO CH-SO

§ 16 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

Verhandlungsordnung
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§ 16 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Stellvertretung ist nur zulässig, wenn ein Kommissionsmitglied während längerer Zeit nicht an den Kommissionssitzungen teilnehmen kann (vgl. GR § 20).

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