Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.213 FIKO CH-SO

§ 11 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

Informationsrechte (vgl. KRG §§ 29 ff. und FHV §§ 36 ff.)
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§ 11 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Für die Entbindung vom Amtsgeheimnis gilt KRG § 32. Im Fall von Meinungsverschiedenheiten kann die FIKO an einem Akteneinsichtsbegehren festhalten (vgl. KRG § 32 Abs. 4).

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