121.213
FIKO
CH-SO
§ 10 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn
Informationsrechte (vgl. KRG §§ 29 ff. und FHV §§ 36 ff.)
§ 10 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn
1. Die FIKO kann
a) ergänzende Berichte und Unterlagen anfordern;
b) im Einvernehmen mit dem Departementsvorsteher Sachbearbeiter der Verwaltung zum Geschäft befragen;
c) Besichtigungen vornehmen;
d) Inspektionen durchführen;
e) im Einvernehmen mit der Ratsleitung aussenstehende Sachverständige beiziehen.