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121.213 FIKO CH-SO

§ 10 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

Informationsrechte (vgl. KRG §§ 29 ff. und FHV §§ 36 ff.)
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§ 10 Pflichtenheft für die Finanzkommission (FIKO) des Kantonsrates von Solothurn

1. Die FIKO kann

a) ergänzende Berichte und Unterlagen anfordern;

b) im Einvernehmen mit dem Departementsvorsteher Sachbearbeiter der Verwaltung zum Geschäft befragen;

c) Besichtigungen vornehmen;

d) Inspektionen durchführen;

e) im Einvernehmen mit der Ratsleitung aussenstehende Sachverständige beiziehen.

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