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121.212 GPK CH-SO

§ 9 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn

Verhandlungsordnung
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§ 9 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn

1. Die GPK konstituiert sich selbst (vgl. GR § 21 Abs. 2).

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