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121.212 GPK CH-SO

§ 4 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn

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§ 4 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn

1. In jedem Jahr sind einzelne Dienststellen einer vertieften Prüfung zu unterziehen.

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