121.212
GPK
CH-SO
§ 24 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn
Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
§ 24 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn
1. Pressemitteilungen sind den Medien über das Ratssekretariat zuzustellen.
2. Das Ratssekretariat kann die Mitteilungen mehrerer Kommissionen zusammenfassen.