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121.212 GPK CH-SO

§ 24 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn

Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
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§ 24 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn

1. Pressemitteilungen sind den Medien über das Ratssekretariat zuzustellen.

2. Das Ratssekretariat kann die Mitteilungen mehrerer Kommissionen zusammenfassen.

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