121.212
GPK
CH-SO
§ 23 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn
Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
§ 23 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn
1. Die GPK orientiert die Öffentlichkeit periodisch über ihre Tätigkeit (vgl. KRG § 18).
2. Für die Erstellung von Pressemitteilungen und die Organisation von Pressekonferenzen ist der Kommissionspräsident verantwortlich.