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121.212 GPK CH-SO

§ 23 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn

Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
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§ 23 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn

1. Die GPK orientiert die Öffentlichkeit periodisch über ihre Tätigkeit (vgl. KRG § 18).

2. Für die Erstellung von Pressemitteilungen und die Organisation von Pressekonferenzen ist der Kommissionspräsident verantwortlich.

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