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121.212 GPK CH-SO

§ 2 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn

Aufgaben
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§ 2 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn

1. Die Oberaufsicht der GPK richtet sich nach folgenden Kriterien

a) Rechtmässigkeit (Verfassungs- und Gesetzmässigkeit);

b) Zweckmässigkeit (Angemessenheit getroffener Massnahmen, Effizienz bezüglich eingesetzter Mittel, Organisations- und Führungsstrukturen);

c) Zielkonformität (Übereinstimmung mit dem Leitbild oder anderen politischen Programmen);

d) Effektivität (Wirksamkeit der Rechtsetzung und der Verwaltungstätigkeit).

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