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121.212 GPK CH-SO

§ 18 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn

Koordination mit anderen Kommissionen
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§ 18 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn

1. Die GPK unterrichtet die anderen Aufsichtskommissionen (FIKO, JUKO) über Feststellungen, die deren Tätigkeitsbereiche berühren (vgl. KRG § 51).

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