121.212
GPK
CH-SO
§ 13 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn
Verhandlungsordnung
§ 13 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn
1. Erster Ansprechpartner der GPK ist der Regierungsrat.
2. Will die Kommission ohne den zuständigen Departementsvorsteher tagen, teilt sie ihm dies rechtzeitig mit.