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121.212 GPK CH-SO

§ 10 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn

Verhandlungsordnung
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§ 10 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn

1. Der Präsident der GPK erstellt unter Absprache mit dem Ratssekretariat einen Sitzungsplan für mindestens ein halbes Jahr.

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