121.212
GPK
CH-SO
§ 1 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn
Aufgaben
§ 1 Pflichtenheft für die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Kantonsrates von Solothurn
1. Die Geschäftsprüfungskommission (GPK) überwacht im Rahmen der Oberaufsicht die Geschäftsführung der gesamten Verwaltung, einschliesslich der andern Träger öffentlicher Aufgaben nach Artikel 85 der Kantonsverfassung (vgl. KRG § 46).
2. Sie prüft den Rechenschaftsbericht des Regierungsrates und die gesondert zu behandelnden Geschäftsberichte der
a) Solothurnische Gebäudeversicherung;
b) Kantonalen Pensionskasse Solothurn.
3. Sachlich zusammenhängende Geschäfte sind dem Kantonsrat wenn möglich für dieselbe Session zu unterbreiten.