121.211
CH-SO
§ 8 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn
Verhandlungsordnung
§ 8 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn
1. Die Präsidenten der ständigen Kommissionen erstellen unter Absprache mit den zuständigen Departementsvorstehern und dem Ratssekretariat einen Sitzungsplan für mindestens ein halbes Jahr.