Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.211 CH-SO

§ 8 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn

Verhandlungsordnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn

1. Die Präsidenten der ständigen Kommissionen erstellen unter Absprache mit den zuständigen Departementsvorstehern und dem Ratssekretariat einen Sitzungsplan für mindestens ein halbes Jahr.

← § 7 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn Aufgaben § 9 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →