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121.211 CH-SO

§ 7 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn

Verhandlungsordnung
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§ 7 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn

1. Die Sachkommissionen konstituieren sich selbst (vgl. GR § 21 Abs. 2).

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