121.211
CH-SO
§ 4 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn
Informationsrechte (vgl. KRG § 29 ff.)
§ 4 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn
1. Die Sachkommissionen können
a) ergänzende Berichte und Unterlagen anfordern;
b) im Einvernehmen mit dem zuständigen Departementsvorsteher Sachbearbeiter der Verwaltung zum Geschäft befragen;
c) Besichtigungen vornehmen;
d) im Einvernehmen mit der Ratsleitung aussenstehende Sachverständige beiziehen.