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121.211 CH-SO

§ 4 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn

Informationsrechte (vgl. KRG § 29 ff.)
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§ 4 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn

1. Die Sachkommissionen können

a) ergänzende Berichte und Unterlagen anfordern;

b) im Einvernehmen mit dem zuständigen Departementsvorsteher Sachbearbeiter der Verwaltung zum Geschäft befragen;

c) Besichtigungen vornehmen;

d) im Einvernehmen mit der Ratsleitung aussenstehende Sachverständige beiziehen.

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