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121.211 CH-SO

§ 3 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn

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§ 3 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn

1. Erachtet sich eine Kommission nicht zuständig, ein bestimmtes Geschäft zu behandeln, erstattet sie der Ratsleitung entsprechend Bericht und stellt einen begründeten Antrag auf Zuweisung an eine andere Kommission.

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