121.211
CH-SO
§ 23 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn
Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
§ 23 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn
1. Pressemitteilungen sind den Medien über das Ratssekretariat zuzustellen.
2. Das Ratssekretariat kann die Mitteilungen mehrerer Kommissionen zusammenfassen.