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121.211 CH-SO

§ 22 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn

Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
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§ 22 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn

1. Die Sachkommissionen orientieren die Öffentlichkeit über die wesentlichen Beratungsergebnisse (vgl. KRG § 18).

2. Für die Erstellung von Pressemitteilungen und die Organisation von Pressekonferenzen ist der Kommissionspräsident verantwortlich.

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