121.211
CH-SO
§ 22 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn
Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
§ 22 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn
1. Die Sachkommissionen orientieren die Öffentlichkeit über die wesentlichen Beratungsergebnisse (vgl. KRG § 18).
2. Für die Erstellung von Pressemitteilungen und die Organisation von Pressekonferenzen ist der Kommissionspräsident verantwortlich.