121.211
CH-SO
§ 19 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn
Berichterstattung und Öffentlichkeitsarbeit
§ 19 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn
1. Der Kommissionspräsident oder der von der Kommission bestimmte Kommissionssprecher kann die schriftlichen Berichte in der Ratsdebatte wenn nötig mündlich ergänzen (vgl. GR § 25).