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121.211 CH-SO

§ 16 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn

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§ 16 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn

1. Vorlagen oder Geschäfte mit finanziellen Auswirkungen sind der FIKO mit dem Protokoll und den Anträgen der Kommission und soweit erforderlich mit einem erläuternden Bericht zu überweisen (vgl. GR § 31).

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