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121.211 CH-SO

§ 15 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn

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§ 15 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn

1. Den Präsidenten der Aufsichtskommissionen (GPK, FIKO, JUKO) und der Redaktionskommission sind die Protokolle aller Kommissionen zuzustellen. Davon ausgenommen sind Protokolle über Kommissionsverhandlungen, die dem Amtsgeheimnis unterliegen (vgl. GR § 27 Abs. 3).

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