121.211
CH-SO
§ 14 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn
Verhandlungsordnung
§ 14 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn
1. Bei Bedarf können die Sachkommissionen die Fraktionen vor oder während der Kommissionsverhandlungen zur Stellungnahme einladen.