Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.211 CH-SO

§ 14 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn

Verhandlungsordnung
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (26 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 14 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn

1. Bei Bedarf können die Sachkommissionen die Fraktionen vor oder während der Kommissionsverhandlungen zur Stellungnahme einladen.

← § 13 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn Aufgaben § 15 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →