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121.211 CH-SO

§ 11 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn

Verhandlungsordnung
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§ 11 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn

1. Will eine Kommission ohne den zuständigen Departementsvorsteher tagen, teilt sie ihm dies rechtzeitig mit.

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