121.211
CH-SO
§ 11 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn
Verhandlungsordnung
§ 11 Pflichtenheft für die Sachkommissionen des Kantonsrates von Solothurn
1. Will eine Kommission ohne den zuständigen Departementsvorsteher tagen, teilt sie ihm dies rechtzeitig mit.