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121.2 CH-SO

§ 97 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Inkrafttreten

Schlussbestimmungen
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§ 97 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Inkrafttreten

1. Dieses Reglement untersteht dem fakultativen Referendum. Es tritt am 1. Januar 1992 in Kraft.

2. Das Geschäftsreglement vom 10. Dezember 1960 wird aufgehoben.

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