121.2
CH-SO
§ 96 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Änderungen
Schlussbestimmungen
§ 96 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Änderungen
1. Änderungen dieses Reglements können nicht in der gleichen Sitzung beschlossen werden, in welcher sie beantragt werden.