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121.2 CH-SO

§ 96 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Änderungen

Schlussbestimmungen
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§ 96 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Änderungen

1. Änderungen dieses Reglements können nicht in der gleichen Sitzung beschlossen werden, in welcher sie beantragt werden.

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