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121.2 CH-SO

§ 93 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Begnadigungen

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§ 93 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Begnadigungen

1. Ein neues Begnadigungsgesuch kann erst nach Ablauf eines Jahres seit der Beschlussfassung gestellt werden.

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