121.2
CH-SO
§ 93 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Begnadigungen
Verhandlungsgegenstände - Weitere Verhandlungsgegenstände
§ 93 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Begnadigungen
1. Ein neues Begnadigungsgesuch kann erst nach Ablauf eines Jahres seit der Beschlussfassung gestellt werden.