121.2
CH-SO
§ 92 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Petitionen
Verhandlungsgegenstände - Weitere Verhandlungsgegenstände
§ 92 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Petitionen
1. Erklärt der Kantonsrat eine Petition erheblich, überweist er sie dem Regierungsrat zur Begutachtung.