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121.2 CH-SO

§ 92 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Petitionen

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§ 92 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Petitionen

1. Erklärt der Kantonsrat eine Petition erheblich, überweist er sie dem Regierungsrat zur Begutachtung.

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