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121.2 CH-SO

§ 91 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Beschwerden

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§ 91 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Beschwerden

1. Für die Behandlung von Beschwerden in der vorberatenden Kommission gilt das Gesetz über den Rechtsschutz in Verwaltungssachen sinngemäss.

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