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121.2 CH-SO

§ 90 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Verordnungsveto

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§ 90 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Verordnungsveto

1. Die Einreichung und Unterzeichnung eines Einspruchs gegen eine Verordnung bzw. Verordnungsänderung erfolgt in digitaler Form über das Ratsinformationssystem.

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