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121.2 CH-SO

§ 88 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Volksauftrag

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§ 88 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Volksauftrag

1. Für die Behandlung von Volksaufträgen gelten die §§ 81bis, 84 und 85 unter Vorbehalt von § 43 des Kantonsratsgesetzes sinngemäss.

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