121.2
CH-SO
§ 87bis Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Behandlung von Globalbudgetinitiativen
Verhandlungsgegenstände - Sachvorlagen
§ 87bis Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Behandlung von Globalbudgetinitiativen
1. Der Regierungsrat unterbreitet dem Kantonsrat spätestens 6 Monate nach der Einreichung der Globalbudgetinitiative seinen Antrag für die Ausgestaltung des betroffenen Globalbudgets sowie über eine allfällige Anpassung des Steuerfusses. Der Antrag zeigt die Konsequenzen für den Staatshaushalt auf.
2. Das Verfahren richtet sich sinngemäss nach § 31bis.