Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.2 CH-SO

§ 86 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Sachvorlagen

Verhandlungsgegenstände - Sachvorlagen
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (117 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 86 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Sachvorlagen

1. Der Regierungsrat stellt Gesetzes- und Beschlussesentwürfe, über die er eine Vernehmlassung eröffnet, gleichzeitig den Parlamentsdiensten zu. Die Parlamentsdienste sorgen für die Bekanntmachung in digitaler Form bei den Kantonsratsmitgliedern.

← § 85 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn Verfahren § 87 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →