121.2
CH-SO
§ 85 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Abschreibung von Aufträgen
Verhandlungsgegenstände - Parlamentarische Vorstösse
§ 85 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Abschreibung von Aufträgen
1. Der Regierungsrat beantragt im Geschäftsbericht oder im Rahmen einer Vorlage die Abschreibung von Aufträgen.
2. Auf Antrag der Geschäftsprüfungskommission beschliesst der Rat bei der Behandlung des Geschäftsberichtes, ob ein Auftrag aufrechterhalten bleibt oder abgeschrieben wird.
3. Der Rat kann mit der Erheblicherklärung eines Auftrags dessen gleichzeitige Abschreibung beschliessen.