121.2
CH-SO
§ 83 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Behandlung von Interpellationen
Verhandlungsgegenstände - Parlamentarische Vorstösse
§ 83 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Behandlung von Interpellationen
1. Der Interpellant kann sich von der Antwort des Regierungsrates befriedigt, teilweise befriedigt oder nicht befriedigt erklären. Diese Erklärung kann er in einer Stellungnahme von höchstens zwei Minuten erläutern.