121.2
CH-SO
§ 8 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Regelmässige Traktanden
Sessionen - Allgemeines
§ 8 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Regelmässige Traktanden
1. Der Geschäftsbericht des Regierungsrates soll in der ersten, der integrierte Aufgaben- und Finanzplan und der Voranschlag für das folgende Jahr in der zweiten Jahreshälfte beraten werden.
Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)
A-6444/2020 (Art. 8 Abs. 2 VIS-NDB)
en in den Informa- tions- und Speichersystemen innerhalb von drei Monaten und bietet sie dem Schweizerischen Bundesarchiv BAR an (Art. 8 Abs. 2 VIS-NDB). Seite 45