Legislator Rechtsprechung & Gesetzgebung
121.2 CH-SO

§ 8 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Regelmässige Traktanden

Sessionen - Allgemeines
Originalquelle öffnen Gesamter Erlass (117 Artikel) Maschinenlesbares Markdown (.md)

§ 8 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Regelmässige Traktanden

1. Der Geschäftsbericht des Regierungsrates soll in der ersten, der integrierte Aufgaben- und Finanzplan und der Voranschlag für das folgende Jahr in der zweiten Jahreshälfte beraten werden.

← § 7 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn Verfahren § 9 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn →

Fragen Sie sich, wie diese Gesetzesbestimmung auf Ihren Fall anwendbar ist?

Prüfen Sie diesen Erlass zusammen mit Rechtsprechung, Kommentaren und verwandten Gesetzesbestimmungen in Legislator AI.

Fall in Legislator öffnen →

Gerichtsentscheide zu dieser Bestimmung (1)

A-6444/2020 (Art. 8 Abs. 2 VIS-NDB)
en in den Informa- tions- und Speichersystemen innerhalb von drei Monaten und bietet sie dem Schweizerischen Bundesarchiv BAR an (Art. 8 Abs. 2 VIS-NDB). Seite 45