121.2
CH-SO
§ 77 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn - Veröffentlichung
Verhandlungsordnung - Aufzeichnung der Verhandlungen
§ 77 Geschäftsreglement des Kantonsrates von Solothurn · Veröffentlichung
1. Aufgrund des Wortprotokolls erstellen die Parlamentsdienste die "Verhandlungen des Kantonsrates". Geheime Verhandlungen werden darin nicht aufgeführt.
2. Die "Verhandlungen des Kantonsrates" werden im öffentlichen Ratsinformationssystem veröffentlicht und zusätzlich in gedruckter Form herausgegeben.